D&O Versicherung

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Die D&O Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) schützt vor Haftungsansprüchen

gegen Manager, Organe oder leitende Angestellt bei Pflichtverletzung während ihrer dienstlichen Tätigkeit (Managerhaftung). Die Haftungsgesetze in Deutschland sind sehr streng, so haften Manager schon bei leichter Fahrlässigkeit mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Die Haftungsbestimmungen regeln sich z.B. im AG- oder GmbH-Gesetz. Der Manager haftet nicht nur für sein eigenes Verschulden, sondern im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung, auch für die Fehler der anderen Organmitglieder. Organe sind zum Beispiel der Vorstand, der Aufsichtsrat oder der Stiftungsrat. Aufgrund dieser strengen Haftungssituation empfiehlt sich dringend der Abschluss einer D&O Versicherung.

Unter dem ständig zunehmenden Druck der Öffentlichkeit hat der Gesetzgeber eine Reihe von Gesetzen veröffentlicht, welche die Haftungssituation des Unternehmensleiters weiter verschärfen: Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Hier sollen die Kontrollpflichte von Unternehmensleitern und Aufsichtsräten genauer definiert werden. Corporate Governance Kodex(Grundsätze der Unternehmensführung). Dieser enthält ca. 50 neue Regeln für Unternehmensleiter und Aufsichtsräte.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hier sind Benachteiligungen z..B aufgrund Rasse, Religion, Geschlecht etc. verboten Die Pflichtverletzungen des Managers können zum Beispiel sein: Organisationsverschulden (Aufträge werden an Land gezogen, welche nicht durchgeführt werden können). Überwachungsverschulden (Delegierte Aufgaben werden nicht erledigt). Auswahlverschulden (Der Manager stellt Personal ein, welches nicht für die angedachte Tätigkeit geeignet ist). Diese Haftung erstreckt sich sowohl auf das Innen- als auch auf das Außenverhältnis. Die Innenhaftung erstreckt sich auf Ansprüche der Gesellschaft bzw. der Organe der Gesellschaft wie Aufsichtsorgane / Aufsichtsräte oder Gesellschafter / Eigentümer. Die Außenhaftung betrifft Ansprüche von seitens Geschäftspartnern (Kunden / Lieferanten), Wettbewerbern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten.

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